Heizen, Sanieren und Energieeffizienz
Kommunale Wärmeplanung
Für das Gelingen der Energiewende und das Erreichen der Klimaneutralität im Kreis Steinfurt bis zum Jahr 2040 spielt die Wärmewende eine entscheidende Rolle. Im Masterplan Klimaschutz 2.0 für den Kreis Steinfurt zielen insgesamt vier der 17 zentralen Maßnahmen auf den Handlungsbedarf im Wärmesektor ab.
Mehr als 50 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland gehen auf das Heizen von Häusern und Büros sowie die Wärmeversorgung von Gewerbe und Industrie zurück. Die Erzeugung dieser Wärme erfolgt zu über 80 Prozent noch über fossile Energieträger.
Diese Zahlen machen deutlich, dass in diesem Bereich sehr große Potenziale liegen. Kommunen könne diese am besten ausschöpfen, wenn sie dieses Thema strategisch und planvoll angehen – mit einem kommunalen Wärmeplan.
Als zentrales Werkzeug und Planungsinstrument für die klimaneutrale und zukunftsfähige Wärmeversorgung gilt die kommunale Wärmeplanung.
Die Wärmeplanung besteht aus der Erstellung des Wärmeplans, einer Öffentlichkeitsbeteiligung, einem Beschluss des Gemeinderates und der anschließenden Umsetzung. Die zu erstellenden Wärmepläne bestehen aus einer Bestandsanalyse, einer Potenzialanalyse, Zielszenarien und einer Handlungsstrategie. Zu den grundlegenden Elementen eines Wärmeplans zählen also eine Bestandsaufnahme, eine räumliche Prioritätensetzung und eine indikative Maßnahmenplanung. Inhaltlich muss jeder kommunale Wärmeplan für jede individuelle Kommune unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten erstellt werden. Hieraus wird deutlich, dass nur bei der Stadt oder Gemeinde die Federführung für die Wärmeplanung liegen kann.
Die Klimakrise verdeutlicht die Notwendigkeit zur Umstellung auf eine nachhaltige und klimafreundliche Wärmeversorgung. Die hinzugekommene Energiekrise verschärft die Dringlichkeit zu einer sofortigen Beschleunigung der Wärmewende. Um die ambitionierten Klimaziele Deutschlands und auf Kreisebene zu erreichen, müssen alle Akteure jetzt gemeinsam und entschlossen aktiv werden.
Für die notwendigen Investitionen bietet eine kommunale Wärmeplanung Planungssicherheit für alle – für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunen, Energieversorger. Darüber hinaus verhindert sie Fehlinvestitionen und Lock-in-Effekte.
Auf Bundesebene wird eine Gesetzgebung für die kommunale Wärmeplanung vorangetrieben. Bereits in einem im Juli 2022 erschienenen Diskussionspapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird vorgeschlagen, die Bundesländer zur kommunalen Wärmeplanung zu verpflichten.
Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze – Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Am 2. Juni 2023 ist die Länder- und Verbändebeteiligung zum Entwurf für ein Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) eingeleitet worden. Bis Ende des Jahres 2023 soll das Gesetz vom Bundestag beschlossen werden und anschließend in Kraft treten. Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs und der Gesetzesentwurf sind auf der folgenden Internetseite zu finden: BMWSB – Startseite – Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (bund.de).
Die NRW-Landesregierung kündigt im Koalitionsvertrag an, ab 2023 die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, das Erstellen von Wärmeplänen zur kommunalen Pflichtaufgabe zu machen.
Im Herbst 2022 hat die Kreispolitik den Beschluss gefasst, die Kommunen bei der Erstellung kommunaler Wärmepläne zu unterstützen und dieses in enger Abstimmung mit den 24 Städten und Gemeinden zu koordinieren. (siehe Beschlussvorlage B 198/2022 und Antrag der SPD-Kreistagsfraktion).
Das Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit hat den 24 Städten und Gemeinden des Kreises am 15. November 2022 ein Unterstützungsangebot zur Erstellung der kommunalen Wärmepläne gemacht und über Fördermöglichkeiten informiert. Darüber hinaus wurde Angebot in der Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten am 6. Dezember 2022 nochmals auf das Angebot, das eine große Resonanz erfahren hat, hingewiesen. Der erste Zusammenschluss zwischen fünf Kommunen (Altenberge, Horstmar, Laer, Wettringen und Metelen) und dem Kreis hat sich aktuell auf den Weg gemacht, Fördermittel zu beantragen. Darüber hinaus steht der Kreis Steinfurt in engem Austausch mit den weiteren Kommunen. Um den regelmäßigen Austausch zu fördern, ist nach den Sommerferien 2023 ein erstes Netzwerktreffen für alle Kommunen im Kreis Steinfurt geplant.
Das Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit hatte am 21. September 2022 die kreisangehörigen Kommunen und regionalen Energieversorger zu einer Kick-Off-Veranstaltung mit der Überschrift „Kommunale Wärmeplanung: Pflichtaufgabe der Zukunft (?)“ in den Bürgersaal der Klimakommune Saerbeck eingeladen. Nähere Informationen können Sie der zugehörigen Pressemeldung „Wärmeplanung im Kreis Steinfurt: Kick-Off-Veranstaltung zu Strategien und Möglichkeiten einer klimaneutralen Versorgung“ und den Vortragsfolien entnehmen.
Vortragsfolien:
- Willkommen – Agenda
- Alexander Renner, BMWK: „Wärmewende und Wärmeplanung- Maßnahmen des Bundes für klimaneutrale Kommunen“
- Christian Tögel, NRWenergy4climate: „Wärmeplanung – Der Weg zur Wärmewende in NRW“
- Felix Schwerter und Tobias Elsner, SWTE NETZ: „Energiewende von nebenan Stadtwerke als Partner der kommunalen Wärmeplanung“ (keine Download-Möglichkeit, bitte wenden Sie sich bei Interesse an Daniel Göcking)
- Hinnerk Willenbrink, FH Münster:“Kommunale Wärmeleitplanung – Potenziale und Möglichkeiten“
- Inga Nietz, Landkreis Lörrach: „Unternehmensunabhängige Interkommunale Wärmeplanung“
- Andreas Bennemann, Klimakommune Saerbeck: „Die Kommunen als Akteure der Wärmewende“
Am 28. November 2022 hatten insgesamt acht Kooperationspartner, darunter der Kreis Steinfurt, die Regionalveranstaltung „Wärmwende gemeinsam gestalten – denn Münsterland ist Klimaland“ durchgeführt. Die Dokumentation finden Sie auf der Internetpräsenz des Münsterland e. V.
best practice-Beispiele aus dem Kreis Steinfurt, dem Münsterland und den Niederlanden
Integrierte Wärmenutzungskonzepte und Wärmekataster:
- 2015: Greven, Recke, Neuenkirchen
- 2017: Mettingen, Nordwalde
- 2019: Hörstel
WiEfm – Wärme in der Euregio (deutsch-niederländisches Projekt)
Task Force Wärmewende (wiefm.eu) (deutsch-niederländisches Projekt)
Der Kreis Steinfurt konnte sich die Teilnahme an dem deutsch-dänischen Kooperationsprojekt CoLab KWP sichern. An dem Projekt nehmen dreizehn Kommunen aus ganz Deutschland teil: Braunschweig (Niedersachsen), Essen (Nordrhein-Westfalen), Giessen (Hessen), Günzburg (Bayern), Halle (Sachen-Anhalt), Heidelberg (Baden-Württemberg), Krefeld (Nordrhein-Westfalen), Kreis Steinfurt (Nordrhein-Westfalen), Leipzig (Sachsen), Meldorf (Schleswig-Holstein), Michendorf (Brandenburg), Rendsburg (Schleswig-Holstein), und Rostock (Mecklenburg-Vorpommern).
Ziele des Projektes sind die Unterstützung von Kommunen bei der Erstellung der kommunalen Wärmepläne durch Vernetzung und Erfahrungsaustausch, Aufzeigen des Mehrwertes der kommunalen Wärmeplanung mit dem Ziel, die Qualität zu verbessern und den Prozess der Erstellung zu beschleunigen sowie das Einbringen der Expertise und der Erfahrungen aus Dänemark in den Prozess der kommunalen Wärmeplanung in Deutschland.
In der Zeit von Januar 2023 bis Juni 2024 werden Arbeitshilfen erarbeitet, vier halbtätige Workshops sowie zwei Studienreisen (eine nach Dänemark, eine in Deutschland) durchgeführt. Über den Kreis Steinfurt haben die 24 kreisangehörigen Kommunen die Möglichkeit, ebenfalls an dem Projekt teilzunehmen und hiervon zu profitieren.
Durchgeführt wird das Projekt vom Danish Board of District Heating (DBDH) und der Deutsche Energie-Agentur (dena). Unterstützende Partner und Kooperationspartner sind Albertslund Forsyning und das Umwelt Bundesamt (UBA) sowie das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) und die Dänische Botschaft. Die Danish Energy Agency finanziert das Projekt.
Neben der Servicestelle Wärme des Kreises Steinfurt gibt es weitere Anlaufstellen zum Thema Wärmewende:
Kompetenzzentrum Wärmewende NRW (Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate)
Unter dem Dach von NRW.Energy4Climate existiert seit Frühjahr 2023 das digitale Kompetenzzentrum Wärmewende NRW, in dem die Expertise und das Fachwissen der unter anderem zwei nachstehend genannten Institutionen gebündelt sind.
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW)
Das LANUV NRW stellt eine gute Datengrundlage für die Wärmeplanung bereit, z. B.
Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen – Landesbetrieb (GD NRW)
Der geologische Dienst NRW bietet einen Standortcheck für Geothermie in NRW. Dieser gibt erste Auskünfte über die Einsatzmöglichkeiten von Erdwärmekollektoren und Erdwärmesonden, man kann sich ein prognostisches Schichtenprofil anzeigen lassen und einen zusammenfassenden Bericht erstellen lassen.
Unter anderem für das Münsterland führte der geologische Dienst seismische Messungen durch, die Ergebnisse sind auf einer Informationsseite zur 2D-Seismik in Nordrhein-Westfalen zu finden.
Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW)
Das KWW in Halle ist eine bundesweit zentrale Anlaufstelle für die Kommunale Wärmeplanung. Es fungiert als Verbindung zwischen allen Akteuren und Stakeholdern, z. B. Kommunen, Bundesländern, dem Bund und den Verbänden.
Zur kommunalen Wärmeplanung sind einige Leitfäden und Gutachten herausgebracht worden, u. a. die Folgenden:
- Kommunale Wärmeplanung in kleinen Kommunen – Antworten auf 10 wichtige Fragen (difu.de)
- Handlungsleitfaden Kommunale Wärmeplanung – Klimaschutz-und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW) (PDF)
- Leitfaden Kommunale Wärmeplanung – Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (PDF)
- Praxisleitfaden kommunale Wärmeplanung (AGFW e.V. und DVGW e.V.)
- So gelingt die kommunale Wärmeplanung: nachhaltig, sozial und partizipativ (BürgerBegehren Klimaschutz e.V. (BBK)) (PDF)
- Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung – Umweltbundesamt (PDF)
Förderung über die Kommunalrichtlinie
Seit dem 1. November 2022 ist die Novellierung der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Kraft, die die (freiwillige) Kommunale Wärmeplanung als neuen Förderschwerpunkt enthält. Die Förderbedingungen sind sehr attraktiv: Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen für diesen neuen Schwerpunkt 90 Prozent Förderung erhalten (finanzschwache Kommunen sogar 100 Prozent)! Ab 2024 sinken die Fördersätze auf immerhin immer noch 60 bzw. 80 Prozent.
Gefördert wird die Erstellung kommunaler Wärmepläne durch fachkundige externe Dienstleisterinnen und Dienstleister. Voraussetzung für eine Förderung ist jedoch, dass noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vorliegt bzw. eine kreisangehörige Kommune noch nicht an entsprechenden Konzepten des Landkreises beteiligt war.
Weitere Details finden sich im Förderkompass zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Ein weiteres relevantes Förderprogramm ist die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die BEW ist seit dem 15.09.2022 in Kraft und unterstützt den Bau neuer Wärmenetze mit mindestens 75 Prozent EE und die Dekarbonisierung bestehender Netze. Die Mittel sind auf 3 Mrd. € (bis 2026) gedeckelt. Die Förderung untergliedert sich in vier Module, die zeitlich aufeinander aufbauen:
nicht rückzahlbarer Zuschuss, Förderung 50 % der förderfähigen Kosten, maximale Fördersumme 2 Mio. € pro Antrag
Förderung 40 % der förderfähigen Ausgaben, maximale Fördersumme 100 Mio. € pro Antrag, Förderung auf Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt
Förderung 40 % der förderfähigen Ausgaben, maximale Fördersumme 100 Mio. € pro Antrag, Förderung auf Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt
Weitere Fördermöglichkeiten:
Neben der Kommunalrichtlinie und der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze existieren viele weitere Fördermöglichkeiten, von denen einige nachstehend aufgeführt sind:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432) | KfW
- IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201) | KfW
- Erneuerbare Energien – Premium (271/281) | KfW
- Erneuerbare Energien – Standard (270) | KfW
- progres.NRW Förderinstrumente für die Energiewende | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)
- Handlungsleitfaden Kommunale Wärmeplanung – Klimaschutz-und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW) (PDF)
- Leitfaden Kommunale Wärmeplanung – Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (PDF)
- Kommunale Wärmeplanung in kleinen Kommunen – Antworten auf 10 wichtige Fragen (difu.de)
- Diskussionspapier – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (PDF)
- Praxisleitfaden kommunale Wärmeplanung (AGFW e.V. und DVGW e.V.)
- So gelingt die kommunale Wärmeplanung: nachhaltig, sozial und partizipativ (BürgerBegehren Klimaschutz e.V. (BBK)) (PDF)
- Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung – Umweltbundesamt (PDF)
- Kompetenzzentrum Wärmewende NRW
- Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate – Kommunale Wärmeplanung
- Wärmekataster – Energieatlas Nordrhein-Westfalen (NRW) – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW)
- Potenzialstudien – Energieatlas Nordrhein-Westfalen (NRW) – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW)
- Geothermie in NRW – Standortcheck – Geologischer Dienst NRW
- Seismik NRW – Geologischer Dienst NRW
- Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW)
- Integrierte Wärmenutzungskonzepte und Wärmekataster – Kreis Steinfurt
- Kommunalrichtlinie – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Ansprechperson:
Daniel Göcking
Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Kreis Steinfurt